Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Lieferungen und Leistungen

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne besonderen erneuten Hinweis. Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers Lieferungen oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringen.

2. Hinweise des Bestellers

Hinweise des Bestellers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, unseren Monteuren ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und -leitungen, Kellerräumen und Tiefgeragen zu ermöglichen. Außerdem muss er sofort nach Ausführung unserer Reinigungsarbeiten überprüfen, ob alle betreffenden Entwässerungsgegenstände, -leitungen und sonstige Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand von unseren Reinigungstechnikern hinterlassen worden sind.

4. Gefährliche Stoffe

Vor Ausführung der Reinigungsarbeiten hat der Auftraggeber alle gefährlichen Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsgegenständen und -leitungen enthalten sind, durch unseren Monteur aufführen zu lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die den Monteur in irgendeiner Weise schädigen oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen können und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind, z.B. Laugen, Säuren, Gifte. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, entsprechende Reinigungs-bzw. Desinfektionsmittel bereitzustellen und für den Fall, dass besondere Gefahr zu erwarten ist, einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Soweit gefährliche Stoffe der vorbezeichneten Art nicht angegeben werden, stellt der Auftraggeber uns von jeder Haftung für Schäden anlässlich der Durchführung der Reinigungsarbeiten frei. Eine Freistellung wird auch für den Fall vereinbart, dass unsere Monteure aufgrund der Angabe der einzelnen gefährlichen Stoffe die Durchführung der Arbeiten ablehnen, der Auftraggeber aber trotz Hinweises auf mögliche Schäden auf Durchführung der Arbeiten besteht.

5. Arbeitsausführung

Die Bestimmung des Arbeitsumfangs, des Arbeitsausgangspunkts, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt allein unserem Monteur, der hierbei vor allem die Gesichtspunkte einer nachhaltigen Reinigungswirkung zu beachten hat.

6. Ausführungstermin

Angegebene Ausführungstermine sind unverbindlich.

7. Arbeitserfolg

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass mit der von ihm zunächst vorgeschlagenen und angebotenen Reinigungsmaßnahme der Reinigungserfolg erzielt werden kann. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Unternehmen bei der Wahl der Reinigungswerkzeuge und der Ausführungsweise zunächst die sowohl schonendste und kostengünstigste Variante wählt. Sollte bei Anwendung der zunächst vorgesehenen Maßnahme der Reinigungserfolg nicht eintreten, so ist die Firma berechtigt, auch weitergehende Gerätschaften – natürlich bei entsprechender Kostenanhebung – einzusetzen. Der zunächst erfolglos unternommene Reinigungsversuch bleibt dabei aber vergütungspflichtig

8. Ausschluss der Verantwortung

Wir übernehmen keine Verantwortung für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die entstehen durch z.B.:

1. Arbeiten an defekten z.B. rissigen, brüchigen oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenständen. Entwässerungsleitungen und sonstigen Anlagen
2. Arbeiten an Abzweigen und Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45 Grad
3. Arbeiten an Entwässerungsgegenständen und -leitungen, soweit diese nicht aus Gusseisen oder Steinzeug bestehen
4. Schläuche, Spiralen und sonstige Arbeitsmaterialien, welche in Entwässerungsgegenständen oder Leitungen stecken bleiben oder verloren gehen
5. austretendem Inhalt von Entwässerungsgegenständen oder Leitungen
6. Arbeiten mit gefährlichen Stoffen

9. Haftung

Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Falle des Verzugs, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Reklamation

Wegen der ständigen Benutzung von Leitungen und Entwässerungsgegenständen bestehen auch laufend Störungsgefahren durch deren missbräuchliche Benutzung. Deshalb müssen uns Reklamationen innerhalb einer Woche nach Ausführung der Reinigungsarbeiten schriftlich zugehen.
Spätere Reklamationen können wir sonst nicht anerkennen.

11. Preise

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Arbeiten ausschließlich für Arbeiten, die mit Spiralen, Handwerkszeugen oder manuell ausgeführt werden. Der Einsatz anderer Maschinen und Geräte (z.B. Hochdruckwagen, kombinierter Absaug-/Hochdruckwagen, Saugwagen) wird gesondert berechnet. Das Gleiche gilt für Arbeiten, die nur mittelbar die Reinigung von Entwässerungsgegenständen und -leitungen bezwecken (z.B. Aufreißen von Mauerwerk, Aufgrabe-arbeiten). Strom und Wasser sind vom Kunden kostenlos zu stellen oder von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen.
Das Gleiche gilt für Leitern, Gerüste und ähnliche Hilfsmittel. Unser Auftraggeber bevollmächtigt uns ausdrücklich eine etwa notwendige Abfallbeseitigung in seinem Namen und auf seine gesonderte Rechnung zu veranlassen. Alle etwa uns entstehenden Abfallbeseitigungskosten trägt der Auftraggeber.

12. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar. rein netto Kasse. Bei Verzug werden wir Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat berechnen.

13. Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen unserer Auftraggeber gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.

14. Vertragsänderung

Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Insoweit gilt bei Scheck und Wechselklagen daneben auch der gesetzliche Gerichtsstand.